Fahrschule Heidermann

Wulfener Str. 32

46286 Dorsten-Lembeck

Telefon: 0 23 69 / 79 96 43

Telefax: 0 23 69 / 79 96 45

 

Email:

mail-an(at)fahrschule-heidermann.de

 

Theoretischer Unterricht :

Dienstags 19.00- 20.30 Uhr

Mittwochs 19.00- 20.30 Uhr

Donnerstags 19.00 -20.30 Uhr

EU-Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003-59-EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.

Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung. Die Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr müssen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung von 35 Stunden absolviert haben, sofern sie Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C-Klassen erforderlich ist.

 

Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise.

Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung definiert und  bilden die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Weiterbildungen anbieten.

Unsere Fahrschule ist als Ausbildungsstätte gem. §7 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG anerkannt. Wir bieten folgende Module an:

  • Eco-Training
  • Sozialvorschriften
  • Sicherheitstechnik
  • Schaltstelle Fahrer - Imageträger
  • Ladungssicherung

Fahrsimulator