|
EU-BerufskraftfahrerDas Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003-59-EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung. Die Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr müssen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung von 35 Stunden absolviert haben, sofern sie Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C-Klassen erforderlich ist.
Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung definiert und bilden die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Weiterbildungen anbieten. Unsere Fahrschule ist als Ausbildungsstätte gem. §7 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG anerkannt. Wir bieten folgende Module an:
|
|||