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Fahrtraining für ZivildienstleistendeEin Programm der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. entsprechend den Vorgaben des Leitfadens für den Zivildienst (Abschnitt D). Auszug aus dem Leitfaden für den Zivildienst (Abschnitt D) "1.2.2 Besonderes Fahrtraining Die Dienststellen haben dafür zu sorgen, dass Dienstleistende vor ihrem ersten Einsatz als Fahrer ein besonderes Fahrtraining erhalten. In jedem Fall sind die Dienststellen verpflichtet, eigenverantwortlich als Teil des Einweisungsdienstes ein besonderes Fahrtraining (theoretische und praktische Unterweisung, zumindest eine begleitete Fahrt) durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dieses muss u. a. hinsichtlich Anzahl und Art der dienstlichen Fahrten (Personen- oder Lastenbeförderung), der verwendeten Fahrzeugtypen, der Verkehrs- und Wetterverhältnisse und der diesbezüglichen Fahrerfahrung der Dienstleistenden abgestuft und auf den Einzelfall bezogen sein." |
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